Rechtslexikon: Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Wiedereingliederung ist für länger erkrankte Arbeitnehmer einegeeignete Möglichkeit, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Ziel ist es, sich allmählich an die frühere Belastungsfähigkeit heranzutasten […]