BAG: offene Videoüberwachung ist zulässig

Das Bundesarbeitsgericht hat sich erneut mit der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz auseinandergesetzt und ein wegweisendes Urteil gefällt. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Videoaufnahmen, die durch eine offene Überwachung entstehen, im arbeitsrechtlichen Kontext verwertet werden dürfen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber eine offene Videoüberwachung installiert, um Diebstähle zu verhindern. Ein Arbeitnehmer wurde aufgrund der Aufnahmen des Diebstahls bezichtigt und letztlich gekündigt. Daraufhin klagte er gegen die Kündigung und machte geltend, dass die Videoaufnahmen nicht hätten verwendet werden dürfen.

Entscheidung des BAG

Das BAG entschied, dass die Verwertung von Videoaufnahmen grundsätzlich zulässig ist, wenn die Überwachung offen und transparent erfolgt sowie die Mitarbeiter darüber informiert wurden. Entscheidend ist dabei, dass die Überwachung verhältnismäßig ist und keine anderen, milderen Mittel zur Verfügung standen, um den Zweck zu erreichen. Die Aufnahmen dürfen nur solange gespeichert werden, wie es zur Erreichung des Überwachungszwecks notwendig ist.

Arbeitgeber müssen dennoch sicherstellen, dass eine offene Videoüberwachung den Datenschutzanforderungen entspricht. Dies beinhaltet eine klare und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern über den Zweck und den Umfang der Überwachung. Zudem sollten Alternativen zur Videoüberwachung geprüft werden, bevor diese Maßnahme ergriffen wird.

Praxistipp

Datenschutzkonforme Alternative: Einsatz von Zugangs- und Inventarkontrollen

Statt auf Videoüberwachung zurückzugreifen, können Arbeitgeber auch auf andere Maßnahmen setzen, um Diebstähle und ähnliche Vorfälle zu verhindern. Eine effektive Alternative ist die Einführung von Zugangs- und Inventarkontrollen. Diese Maßnahmen bieten ebenfalls einen hohen Sicherheitsstandard und sind in der Regel weniger invasiv als Videoüberwachung.

Ein systematisches Zugangsmanagement kann sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu sensiblen Bereichen haben. Gleichzeitig können regelmäßige Inventarkontrollen helfen, Verluste frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherheit bei, sondern stärken auch das Vertrauen der Mitarbeiter, da sie sich nicht permanent überwacht fühlen. Durch diese Alternativen können Arbeitgeber die Notwendigkeit einer Videoüberwachung minimieren und gleichzeitig den Datenschutz ihrer Mitarbeiter wahren.