Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung hat Grenzen

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht vollständig haftbar, wenn sie Eigentum ihres Arbeitgebers beschädigen. Dies liegt daran, dass ihnen oft wertvolles Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt wird. Eine vollständige Haftung könnte für die Arbeitnehmer finanziell ruinös sein. Deshalb gibt es im Arbeitsrecht die Prinzipien der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung. Ein jüngstes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 175/24) zeigt jedoch, dass diese Regelung keine generelle Entlastung von der Haftung darstellt.

In dem vorliegenden Fall hatte eine Autowerkstatt einem Mitarbeiter ein Fahrzeug überlassen, das dieser für die tägliche Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nutzen durfte. Nach fast zwei Jahren gab der Mitarbeiter das Fahrzeug in einem sehr schlechten Zustand zurück: Der Innenraum war stark verschmutzt, die Sitze waren fleckig, und es gab Brandlöcher. Zudem roch das Auto stark nach Zigarettenrauch. Die Kosten für die Reinigung und die Beseitigung des Geruchs beliefen sich auf fast 900 Euro, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückforderte.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied zu Gunsten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hatte seine Sorgfaltspflicht verletzt und musste daher für den Schaden aufkommen. Während normale Gebrauchsspuren akzeptabel seien, gehöre eine starke Verschmutzung und ein intensiver Geruch nach Zigarettenrauch nicht dazu, erklärten die Richter.

Ein explizites Rauchverbot war seitens des Arbeitgebers nicht notwendig, da es als selbstverständlich gelte, fremdes Eigentum pfleglich zu behandeln. Besonders relevant sei dies, da Zigarettenrauch sich festsetze und nicht durch einfaches Lüften oder Reinigen entfernt werden könne.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers rechtfertige sein Verhalten nicht. Obwohl der Arbeitnehmer selbst entscheiden könne, ob und wie viel er rauche, ende dieses Recht dort, wo die Rechte anderer Personen und gesetzliche Bestimmungen betroffen seien. Wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt rauchen wolle, solle er dies in einem eigenen Fahrzeug tun.

Recht kurzweilig
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