Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (WIdV) soll am 30. September 2024 in Kraft treten. Dies geht aus einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen hervor. Ziel dieser neuen Regelung ist es, Unternehmen eine einheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer zuzuweisen, die sowohl für steuerliche Zwecke als auch für die eindeutige Identifizierung in verschiedenen Registern genutzt wird. Die Einführung soll, so ist dem Entwurf zu entnehmen, einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung der Finanzverwaltung in Deutschland bedeuten. Unternehmern wird ein großer Schritt Richtung Bürokratieabbau versprochen.
Warum eine WIdV?
Die Einführung soll die Prozesse in der Finanzverwaltung vereinfachen und die eindeutige Identifizierung von Unternehmen erleichtern. Dies ermöglicht eine effizientere und transparentere Verwaltung, insbesondere wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht.
Was ist die WIdV?
Die WIdV besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und ähnelt im Aufbau der bereits bekannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer wird jedem Unternehmen in Deutschland zugewiesen und dient zur eindeutigen Identifikation in verschiedenen Registern. Sie ersetzt oder ergänzt die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn die Voraussetzungen nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes erfüllt sind.
Wie wird die WIdV vergeben?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Vergabe zuständig. Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-ID haben, erhalten diese automatisch auch als WIdV. Für neu gegründete Unternehmen oder solche, die bisher keine Umsatzsteuer-ID haben, wird die WIdV ebenfalls vom BZSt zugeteilt, sobald die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Kosten entstehen?
Für die Unternehmen entsteht durch die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand oder Bürokratiekosten. Die einmaligen Kosten für die Implementierung und laufende Wartung des Systems tragen hauptsächlich das Bundeszentralamt für Steuern und das Informationstechnikzentrum Bund.
Was müssen Unternehmer tun?
Grundsätzlich müssen Unternehmer keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Die Vergabe und Verwaltung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt automatisch durch das BZSt. Über die Zuteilung der Nummer wird entweder elektronisch oder, in Härtefällen, schriftlich informiert. Die zugewiesene Nummer ist bei allen steuerlichen Erklärungen und Mitteilungen zu verwenden.