Jahressteuergesetz: Diese Änderungen müssen Unternehmer kennen

Das am 5. Dezember 2024 verkündete Jahressteuergesetz bringt zahlreiche relevante Neuerungen für das Handwerk und mittelständische Unternehmen. Besonders die Regelungen zu Photovoltaikanlagen, Umsatzsteuer und steuerlichen Erleichterungen verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit.

Neue PV-Regelungen ab 2025

Für Handwerksbetriebe im Bereich der Solarinstallation ergeben sich wichtige Änderungen: Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen wird ab 2025 vereinfacht. Die maximal zulässige Bruttoleistung für die Steuerbefreiung wird einheitlich auf 30 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit festgelegt. Pro Steuerpflichtigen bleibt die Obergrenze bei 100 kW peak bestehen. Diese Neuregelung schafft Planungssicherheit für Installateure und ihre Kunden.

Wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer

Die Reform der Kleinunternehmerregelung bringt deutliche Verbesserungen: Die Umsatzgrenze wird auf 100.000 Euro verdoppelt, mit einer neuen Eingangsschwelle von 25.000 Euro für das Vorjahr. Besonders relevant für alle Unternehmen ist die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab 2025, wobei Kleinunternehmer davon dauerhaft befreit bleiben.

Der Schwellenwert für monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen steigt auf 9.000 Euro. Bei geringeren Beträgen reicht eine vierteljährliche Abgabe. Auch der Vorsteuerabzug wird neu geregelt, was zu einem erwarteten Mehraufkommen von 700 Millionen Euro im Jahr 2026 führt.

Gewerbesteuerliche Anpassungen

Im Bereich der Gewerbesteuer erfolgt eine Anpassung der Kürzungsvorschriften für die Grundsteuer. Die neue Berechnungsbasis berücksichtigt die Grundsteuerreform und harmonisiert die Behandlung von Betriebsgrundstücken über Bundesländergrenzen hinweg.

Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen

Eine besonders positive Nachricht für Unternehmer ist die neue Möglichkeit zur steuerfreien Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften. Diese Regelung vereinfacht die Unternehmensstrukturierung erheblich und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Sozial eingestellte Immobilienbesitzer profitieren

Vermieter, die sich verpflichten, dauerhaft vergünstigten Wohnraum anzubieten, können von steuerlichen Entlastungen profitieren. Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Grundsteuer: Übersteigt der Wertansatz den gemeinen Wert um mehr als 40 Prozent, muss das Finanzamt künftig den niedrigeren gemeinen Wert ansetzen.