Seit Januar 2025 gilt für Minijobs eine neue Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro. Das entspricht einem monatlichen Höchstverdienst von 556 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen darf diese Grenze jedoch überschritten werden, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Dabei darf das Arbeitsentgelt maximal 1.112 Euro pro Monat betragen. Als unvorhersehbar gelten etwa krankheitsbedingte Vertretungen oder erfolgsabhängige Einmalzahlungen. Geplante Mehrarbeit wie Urlaubsvertretungen zählt hingegen nicht dazu.
Unvorhersehbar oder regelmäßig
Bei einem regelmäßigen Überschreiten endet der Minijob-Status hingegen sofort. Arbeitgeber müssen dann unverzüglich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anmelden. Wichtig für die Dokumentation: Der Grund für jedes unvorhersehbare Überschreiten muss in den Entgeltunterlagen nachvollziehbar belegt werden.
Bei nachträglicher Feststellung einer Überschreitung können Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nur bei den drei folgenden Lohnzahlungen nachträglich einbehalten werden. Danach muss der Arbeitgeber diese selbst tragen.