Die passende Rechtsform für Gründer

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist für Gründer eine wesentliche Entscheidung, die weitreichende Folgen für Haftung, Steuern und Kosten haben kann. Besonders im Handwerk und im Handel starten viele Unternehmer als Einzelkämpfer oder im kleinen Team, wobei oft die Rechtsform keine vorrangige Rolle spielt. Die dringenderen Aufgaben bestehen häufig in der Lieferantenauswahl, der Kundenakquise, der Kosten- und Finanzplanung sowie der Beschaffung technischer Ausstattung und des geeigneten Personals. Dennoch sollte die Wahl der Rechtsform frühzeitig bedacht werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Überblick über die Rechtsformen

Einzelunternehmen

  • Beschreibung: Ein Unternehmen, das von einer Einzelperson geführt wird. Keine Mindestkapitalanforderung.
  • Steuern: Einkommensteuer auf Gewinne, Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, anrechenbar auf Einkommensteuer).
  • Gründungsanforderungen: Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Kosten: Gewerbeanmeldung (ca. 20-50 Euro).
  • Haftung: Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Beschreibung: Einfache Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern. Keine Mindestkapitalanforderung.
  • Steuern: Einkommensteuer auf Gewinne, Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, anrechenbar auf Einkommensteuer).
  • Gründungsanforderungen: Gesellschaftsvertrag (formlos) erforderlich.
  • Kosten: Optional Notarkosten für Gesellschaftsvertrag (ca. 100-200 Euro).
  • Haftung: Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Beschreibung: Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern. Keine Mindestkapitalanforderung.
  • Steuern: Einkommensteuer auf Gewinne, Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, anrechenbar auf Einkommensteuer).
  • Gründungsanforderungen: Gesellschaftsvertrag erforderlich, Eintragung ins Handelsregister.
  • Kosten: Notarkosten für Handelsregistereintragung (ca. 150 Euro), Gesamtkosten zwischen 200 und 500 Euro.
  • Haftung: Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Beschreibung: Juristische Person mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Steuern: Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (5,5% auf Körperschaftsteuer), Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde), Kapitalertragsteuer (25% auf ausgeschüttete Dividenden).
  • Gründungsanforderungen: Mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen, Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, Eintragung ins Handelsregister, Eröffnungsbilanz und Gewerbeanmeldung.
  • Kosten: Notarkosten und Beurkundung (ca. 400-800 Euro), Handelsregistereintrag (ca. 150 Euro), Gesamtkosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
  • Haftung: Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

  • Beschreibung: Eine Variante der GmbH mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro.
  • Steuern: Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (5,5% auf Körperschaftsteuer), Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde), Kapitalertragsteuer (25% auf ausgeschüttete Dividenden).
  • Gründungsanforderungen: Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, Eintragung ins Handelsregister, Eröffnungsbilanz und Gewerbeanmeldung.
  • Kosten: Notarkosten und Beurkundung (ca. 300-600 Euro), Handelsregistereintrag (ca. 150 Euro), Gesamtkosten zwischen 300 und 1.000 Euro.
  • Haftung: Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Kommanditgesellschaft (KG)

  • Beschreibung: Personengesellschaft mit mindestens einem Komplementär (haftet unbeschränkt) und einem Kommanditisten (haftet beschränkt auf seine Einlage).
  • Steuern: Einkommensteuer auf Gewinne, Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, anrechenbar auf Einkommensteuer).
  • Gründungsanforderungen: Gesellschaftsvertrag erforderlich, Eintragung ins Handelsregister.
  • Kosten: Notarkosten für Handelsregistereintragung (ca. 150 Euro), Gesamtkosten zwischen 200 und 500 Euro.
  • Haftung: Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage.

GmbH & Co. KG

  • Beschreibung: Sonderform der Kommanditgesellschaft, bei der der Komplementär eine GmbH ist.
  • Steuern: Gewinne der KG werden den Gesellschaftern zugerechnet und progressiv besteuert, GmbH als Komplementär unterliegt Körperschaftsteuer (15%) und Solidaritätszuschlag (5,5%).
  • Gründungsanforderungen: Gründung einer GmbH als Komplementär, Gesellschaftsvertrag der KG erforderlich, Eintragung ins Handelsregister.
  • Kosten: Gründungskosten der GmbH (ca. 1.000-3.000 Euro), Notarkosten für Handelsregistereintragung der KG (ca. 150 Euro), Gesamtkosten zwischen 1.200 und 3.500 Euro.
  • Haftung: GmbH haftet beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen, Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.

Steuerliche Überlegungen und Empfehlungen

Für kleine Betriebe oder selbstständige Handwerker sind Einzelunternehmen oder die GbR aufgrund ihrer einfachen Struktur und der Möglichkeit, Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen, häufig vorteilhaft. 

Mit wachsendem Gewinn kann die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) attraktiver werden, da der Steuersatz konstant bei 15% liegt. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Kapitalgesellschaften ausgeschüttete Gewinne zusätzlich mit der Kapitalertragsteuer belastet werden. Zudem sind die gesetzlichen Publikationspflichten zu berücksichtigen.

Die Gewerbesteuer ist bei allen Rechtsformen zu berücksichtigen, kann aber bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Für Startups ohne dem Bedarf größerer Anschubfinanzierung für Einrichtung und Technik empfiehlt sich zu Beginn eine einfache Struktur wie das Einzelunternehmen oder die GbR. Mit wachsendem Betrieb, höherem Investitionsaufwand und steigendem Gewinn sollte ein Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (UG oder GmbH) in Betracht gezogen werden. Die endgültige Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren wie Auftragsvolumina, erwartetem Gewinn, Ausfall- und Haftungsrisiken sowie langfristigen Geschäftszielen ab.

Eine einfache Struktur zu Beginn kann viel Zeit und Geld sparen. Mit wachsendem Unternehmen und zunehmender Komplexität ist jedoch meist eine Umstrukturierung sinnvoll.

Kosten für die laufende Verwaltung und Steuererklärung

Nicht zu vernachlässigen sind die laufenden Kosten für die Buchhaltung und die Steuererklärungen, denn sie variieren je nach Unternehmensform erheblich.

Einzelunternehmen:

  • Steuerberaterkosten für die jährliche Steuererklärung: ca. 500-1.000 Euro.
  • Buchhaltungskosten: ca. 50-100 Euro pro Monat.

GmbH:

  • Steuerberaterkosten für die jährliche Steuererklärung: ca. 1.500-3.000 Euro.
  • Buchhaltungskosten: ca. 100-300 Euro pro Monat.

GmbH & Co. KG:

  • Steuerberaterkosten für die jährliche Steuererklärung: ca. 2.000-4.000 Euro.
  • Buchhaltungskosten: ca. 200-400 Euro pro Monat.

Neben diesen Beträgen kommen auf den Unternehmer noch Honorare für individuelle Fragestellungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschluss- oder Bilanzerstellungen sowie die von Kreditinstituten regelmäßig geforderte betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und Finanzplanungen zu.

Der Steuerberater wird Empfehlungen für die passende Rechtsform aussprechen, die Entscheidung trägt jedoch der Unternehmer.