“Friederike” und die Folgen

Als Sturmtief “Friederike” abgezogen war, wurde das Ausmaß der am 18.1.2018 verursachen Schäden deutlich. Um die Geschädigten zu unterstützen werden in den am stärksten betroffenen Bundesländern Steuererleichterungen gewährt. Insbesondere soll es gehen um:

  • Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Stundungen fälliger Steuern des Bundes und des Landes
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge

Welche Erleichterungen konkret und im Einzelfall für Unternehmen und Waldbesitzer gewährt werden, ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums sowie auf denen der Finanzministerien Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, und Thüringen einzusehen.