Umzüge sind teuer und wollen gut überlegt werden. Um Arbeitnehmern, die aus beruflichen Gründen den Wohnsitz wechseln müssen, zu entlasten, wurden Umzugspauschalen eingeführt. Sie können entweder vom Arbeitgeber steuerfrei zusätzlich zur Vergütung gezahlt oder als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Seit März gelten nun neue Beträge. Für Ledige stiegen sie von 811 auf 820 Euro, für Verheiratete und Alleinerziehende von 1.622 auf 1.639 Euro. Der Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person wurde von 357 auf 361 Euro erhöht.