Marketing: Vorsicht vor Greenwashing!

Auch im Marketing der Handwerksbranchen wird immer wichtiger, das Thema Umwelt- und Klimaschutz in den Vordergrund zu rücken. „Klimaneutral“, “emissionsarm”, CO2-reduziert”, “geringer Fußabdruck” und “umweltfreundlich” darf in keiner Werbung fehlen, denn die Entscheidung für oder gegen ein Produkt, eine Arbeitsweise oder einen Betrieb kann davon abhängen. Doch die Grenze zwischen zulässiger Werbung mit Gütesiegeln und unlauterem Greenwashing sollte eng gezogen werden, um nicht von Mitbewerbern, unzufriedenen Kunden oder Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt oder verklagt zu werden.

“Umweltfreundlich” ist unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun verdeutlicht, dass allein die Verwendung von Schlagworten ohne zielgruppengerechte Aufklärung, was konkret gemeint ist, nicht zulässig ist (Az.: 6 U 104/22). So sei eine beworbene Umweltfreundlichkeit generell zu wenig aussagekräftig. Werde etwa mit Klimaneutralität geworben, müsse kenntlich gemacht werden, worin diese genau bestehe; eine tiefergehende Information über das grundsätzliche Procedere der Zertifizierung sei jedoch nicht erforderlich. Findet sich beispielsweise auf einer Webseite ein Siegel, ist anzugeben, wofür dieses verliehen wurde. Betrifft es den gesamten Betrieb, ist keine weitere Erklärung nötig, einzelne Details, die mit einem Siegel beworben werden, seien jedoch erläuterungspflichtig. Besucher müssten nachvollziehen können, was warum klimaneutral sei. Gegebenenfalls ist diese Beschreibung mit einem Verweis auf die individuell erfüllten Zertifizierungsbedingungen zu ergänzen.