Steuerbefreite Gesundheitsförderung muss seit 2019 zertifiziert sein

Unternehmen können ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500 Euro jährlich zuwenden. Dieser Betrag ist steuerfrei. Verwendet werden kann dieses Geld etwa für die Raucherentwöhnung, für Entspannungskurse, für Rückenschulungen oder auch für verschiedene Sportangebote. Einschränkungen gab es wenige. Das hatte offenbar zu mehr Kreativität geführt als es der Intention des Gesetzgebers entsprach. Seit Januar diesen Jahres werden nun nur noch Maßnahmen mit Zertifizierung durch das Sozialgesetzbuch steuerlich begünstigt. Bereits begonnene Maßnahmen ohne Zertifizierung fallen in die Übergangsregelung bis 31.12.2019.