Die Frist für die Eintragung bestehender Gesellschaften und Vereine in das Transparenzregister endete am 31.12.2022; die letzte Gelegenheit, ohne Bußgeld aktiv werden zu können verstrich am 30.6.2023. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand noch immer nicht im Bilde ist, was zu tun ist, sollte sich rasch informieren, denn die Strafen sind laut § 56 GwG drastisch:
- bei Vorsatz drohen bis zu 150.000 Euro,
- Leichtfertigkeit wird mit bis bis zu 100.000 Euro geahndet,
- schwere Fälle, wiederholte oder systematischen Verstöße gegen die Vorschrift können ein Bußgeld bis zu 1.000.000 Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils zur Folge haben.
Verpflichtet zur Eintragung und laufenden korrekten Aktualisierung der Daten sind juristische Personen wie AG, GmbH, UG, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, die Europäische AG (SE), KG a.A. sowie eingetragene Personengesellschaften wie OHG, KG und Partnerschaften. Ausgenommen sind eingetragene Kaufleute und nicht eingetragene GbR. Die erstmalige Aufnahme in das Register ist kostenfrei, die jährliche Gebühr beträgt 20,80 Euro.