Ust-Sondervorauszahlung kann weiterhin reduziert werden

Auch 2021 können von der Corona-Pandemie unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen den Antrag stellen, die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer reduzieren oder auf 0 Euro setzen zu lassen. Am 31. März 2021 läuft die Frist dafür ab. Die Anpassung kann als berichtigte Anmeldung via ELSTER oder mittels Formular zur Dauerfristverlängerung beantragt werden. Die Begründung erfolgt, indem unter der Kennzahl 23 mittels einer 1 auf zusätzliche Angaben hingewiesen wird. Im Freitext können dann Fakten für die Herabsetzung der Sondervorauszahlung erwähnt werden.