Unternehmensgründer müssen über vieles nachdenken. Das Gewerbe ist anzumelden, notwendige und sinnvolle Anschaffungen sind zu tätigen, laufende Kosten müssen berechnet und deren Finanzierung sichergestellt werden, Kunden sollten akquiriert und Erlöse abgeschätzt werden und vieles mehr. Da bleibt kaum Raum für vermeintlich unwichtiges wie Versicherungen. Kann also dieser Punkt auf der To-do-Liste nach unten geschoben werden?
Das Leben birgt Risiken, die es abzuschätzen und zu gewichten gilt. Welches Risiko ist ein individuell eher unwahrscheinliches? Welches könnte eintreten, womöglich sogar häufiger? Gibt es Pflichtversicherungen, die abgeschlossen werden müssen? Und solche, die nicht nur sinnvoll, sondern ratsam sind?
Haftpflicht
Beginnen wir mit dem Risiko, das nicht nur das Unternehmen, sondern den Inhaber existenziell treffen kann: ein Haftpflichtfall. Jeder motorisierte Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, etwaige, fahrlässig herbeigeführte Schäden an Eigentum, Besitz, Gesundheit und Leben anderer Personen mittels Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Als Nachweis gilt die Zulassung, also das Kennzeichen. Als Privatperson oder Unternehmer gilt diese Pflicht nicht.
Jedoch sollten jeder Mensch und jede Firma eine private respektive gewerbliche Haftpflichtversicherung besitzen, die ihn oder sie vor Schadensersatzforderungen bewahrt, die in die Millionen Euro gehen können. Überdies übernimmt die Versicherung auch die rechtliche Einschätzung, ob überhaupt ein Haftpflichtfall besteht, dessen Abwicklung und gegebenenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung. Dies wird passiver Rechtsschutz genannt.
Je nach Vereinbarung und Umfang der Leistungen übernimmt die Gesellschaft Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden in unterschiedlicher und stets begrenzter Höhe. Hier gilt es das Risiko zu prüfen und die Versicherungssumme keinesfalls zu gering zu wählen.
Ob eine Berufs- beziehungsweise Vermögenshaftpflichtversicherung notwendig ist, gilt es abzuwägen und je nach Leistungsspektrum des Unternehmens zu entscheiden. Sie übernimmt nicht die Regulierung von Personen- und Sachschäden, sondern die finanzieller Schäden, die beispielsweise durch eine falsche oder unzulängliche Beratung oder durch Fehlentscheidungen, aber auch durch verzögerte oder nicht abgewickelte Leistungen hervorgerufen wurden.
Rechtsschutz
Die Wahrscheinlichkeit, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist je nach Branche relativ hoch. Dann kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung wichtig und wertvoll sein. Sie trägt die Kosten für eine gerichtliche und unter Umständen auch außergerichtliche Streitschlichtung sowie die Erstberatung und damit die Entscheidung, ob ein Streit Erfolg versprechend ist. Nur in diesem Fall zahlt die Versicherung. Vor dem Abschluss gilt es abzuwägen, welche Leistungen in die Police aufgenommen werden sollen. Ist eine eigene Immobilie vorhanden oder werden die Räume gemietet? Beschäftigt man Arbeitnehmer, soll also Arbeitsrecht mitversichert werden? Besitzt der Betrieb Fahrzeuge, ist also Verkehrsrechtsschutz von Bedeutung?
Waren und Inventar
Im privaten Bereich ist die Hausratversicherung meist nur eine Überlegung wert, im gewerblichen kann die Inhaltsversicherung existenziell werden. Büroeinrichtung, Elektronik, Warenlager, Werkzeuge – hier werden Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl extrem kostspielig. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustands und federt darüber hinaus auch die Folgen einer etwaigen Betriebsunterbrechung aufgrund des Schadensereignisses ab.
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführer, Prokuristen und andere Organe sollten unter anderem § 43 GmbHG kennen. Hier findet sich die sogenannte Managerhaftpflicht. Für Fehler – auch die von Mitarbeitern – haften sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Eine Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung (D&O) prüft, wehrt ab und reguliert zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach Gerichtsurteilen oder außergerichtlich. Nicht entscheidend ist, ob die Forderungen von Dritten gestellt werden oder dem eigenen Unternehmen.
Unfall, Krankheit und Altersvorsorge
Dass Mitarbeiter über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert sind, ist bekannt. Dass sich nicht Pflichtversicherte ebenfalls dort versichern können, wissen wenige Unternehmer. Vor allem für Handwerker ist dies fast Pflicht, wenn man sich kostengünstig gegen eine Erwerbsunfähigkeit absichern möchte. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden, wie auch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, um einen Anspruch zu erlangen. Dieser dient nicht nur der Altersvorsorge, sondern kann bei einer Erwerbsunfähigkeit zum finanziellen Strohhalm werden.