Chatbots im Kundenservice, KI-generierte Blogbeiträge oder bearbeitete Produktfotos: Wer im Unternehmen Künstliche Intelligenz einsetzt, muss umdenken. Ab dem 2. August 2026 greifen die strengen Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Für Unternehmen bedeutet das ein Umdenken, denn Transparenz ist damit keine Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht.
Die 3 Säulen der Kennzeichnungspflicht
Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass Nutzer wissen, wann sie es mit einer KI zu tun haben. Das betrifft vor allem drei Bereiche:
- Direkte KI-Interaktion: Nutzt das Unternehmen Chatbots oder automatisierte Mail-Antwortsysteme? Kunden müssen spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennen, dass sie mit einer KI kommunizieren.
- Synthetische Inhalte (Texte, Bilder, Audio, Video): Wenn Inhalte komplett künstlich erzeugt wurden und wie echt wirken, müssen sie als solche markiert werden. Bild-, Audio- und Videodateien müssen zusätzlich mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung (beispielsweise in den Metadaten) versehen sein.
- Deepfakes und Emotionserkennung: Täuschend echte, manipulierte Bild- oder Tonaufnahmen müssen unmissverständlich als solche deklariert werden. Auch der Einsatz von Systemen zur Emotionserkennung ist stets offenlegungspflichtig.
Für kleine Unternehmen, Einzelkämpfer und Freiberufler gibt es bei diesen Transparenzregeln keine Sonderausnahmen. Die Pflichten gelten ab dem ersten Mitarbeiter.
Wann entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung?
Der Gesetzgeber verlangt keine Kennzeichnung, wenn die KI-Nutzung für den Nutzer ohnehin offensichtlich ist (zum Beispiel bei einem offensichtlich künstlichen Roboter-Avatar). Zudem gibt es wichtige Nuancen bei Texten:
- Die redaktionelle Freigabe: Generiert eine KI einen Text (etwa ein Fachartikel zu Themen von öffentlichem Interesse), entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn der Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, angepasst und unter dessen redaktioneller Verantwortung veröffentlicht wird.
- Geringfügige Unterstützung: Nutzt ein Mitarbeiter die KI lediglich als Assistenztool (in der Regel sind das Rechtschreibprüfungen, reinen Formatierungen oder Übersetzungen), ändert dies nichts am Kern des Inhalts – eine Kennzeichnung ist hier nicht nötig.
Wie muss die Kennzeichnung konkret aussehen?
Der AI Act schreibt keinen exakten Wortlaut vor. Die Information muss lediglich „klar und erkennbar“ sein. Für die Praxis auf Websites oder in Apps empfehlen sich kurze, transparente Hinweise wie:
- „Sie kommunizieren hier mit einem KI-basierten Assistenten.“
- „Dieses Bild wurde unter Verwendung von KI generiert.“
- „Die Antwort auf Ihre Frage wurde automatisiert durch ein KI-System erzeugt.“
Fazit & Checkliste für KMU
Unternehmen sollten nicht bis August 2026 warten, um ihre Prozesse anzupassen. Wer wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Abmahnungen vermeiden will, sollte jetzt aktiv werden.
- KI-Inventar erstellen: Welche Tools (ChatGPT, Midjourney, Chatbots) werden in welchen Abteilungen genutzt?
- Workflows definieren: Wer trägt die finale (menschliche) Verantwortung für Texte und Inhalte, bevor sie das Unternehmen verlassen?
- Richtlinien aufstellen: Eine interne KI-Leitlinie (AI Policy) schafft Klarheit darüber, welche Daten (Achtung bei personenbezogenen Daten!) in eine KI eingegeben werden dürfen und wie Ergebnisse gekennzeichnet werden.