Ermessensentscheidungen haben Grenzen

Wenn mehrere Geschäftsführer für ein- und dieselbe haftungsbegründenden Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden sollen, ist es grundsätzlich ermessenswidrig, einen in einem wesentlich größeren Umfang in …

Wenn zwei sich streiten …

Konflikte im Betrieb sind nicht immer zu vermeiden. Darauf adäquat zu reagieren ist Sache des Arbeitgebers beziehungsweise der zuständigen Führungskraft in Abstimmung mit derem Vorgesetzten …