Alkohol am Steuer: fristlose Kündigung rechtens?

Wer betrunken mit dem Dienstwagen auf einer privaten Fahrt einen Unfall verursacht und daraufhin seinen Füh­rer­schein ver­liert, muss mit einer Kün­di­gung rechnen. Doch ist das grundsätzlich so? Und kann diese fristlos erfolgen? Damit hatte sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu befassen.

Der Arbeitnehmer hatte Reue gezeigt und seinem Arbeit­geber das Angebot gemacht, öffent­liche Ver­kehrs­mittel zu nutzen oder oder auf eigene Kosten einen Fahrer für den Dienst­wagen zu engagieren. Doch der Arbeit­geber fand das Verhalten seines Mitarbeiters der fristlosen, hilfsweise der ordentlichen Kündigung würdig. Ohne Füh­rer­schein, so das Argument, könne die Tätig­keit nicht ausgeübt werden. Zudem habe es sich bei der Trunkenheitsfahrt um eine so schwer­wie­gende arbeitsvertragliche Pflicht­ver­let­zung gehandelt, dass eine Abmah­nung nicht erforderlich sei, argumentierte das Unternemen vor Gericht. Beim Betrieb der Firmenfahrzeuge gelte vertraglich eine Nullpromillegrenze, der Mitarbeiter war mit 1,8 Promille getestet worden.

Gericht überrascht mit Nachsicht

Vor Gericht dann die Überraschung: Weder die außer­or­dent­liche noch die hilfsweise ausgesprochene ordent­liche Kün­di­gung wollte das Gericht akzeptieren. Ohne Abmahnung sei eine Entlassung in den meisten Fällen unverhältnismäßig, auch wenn hier die – erstmalige – Verfehlung eine schwerwiegende war. Zwar könne der Verlust des Füh­rer­scheins durchaus einen Grund für eine außer­or­dent­liche Kün­di­gung darstellen, wenn die Voraussetzungen gegeben seien, doch ob dies im verhandelten Fall gegeben war, wurde vom LAG bezweifelt. Eine Wiederholungsgefahr sei so gut wie ausgeschlossen, somit spreche objektiv nichts gegen eine Weiterbeschäftigung. Der zeitliche und organisatorische Aufwand sei zwar nicht zu vernachlässigen, jedoch sei ein Jahr keine Zeitspanne, die von Beginn an unzumutbar wäre, wenn der Mitarbeiter engagiert bei der Problemlösung sei. Eine Kündigung, zumal eine fristlose, sei das letzte Mittel und müsse gut abgewogen werden (LAG Rhein­land-Pfalz, Az: 1 Sa 299/20).