Betriebsrat: Webinar statt Seminar? 

Ein Arbeitgeber hat die Anreise-, Übernachtungs- und Veranstaltungskosten für ein mehrtägiges Prä­senz­seminar für Betriebsräte zu übernehmen, auch wenn er als Alternative ein Webinar für ausreichend erachtet und es ein entsprechendes Angebot gäbe. Das ent­schied das Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf.

Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz schreibt lediglich vor, dass Betriebsräte für die Teil­nahme an Ver­an­stal­tungen freizustellen sind und die Kosten dafür zu vom Arbeitgeber tragen sind, wenn dort Kenntnisse vermittelt werden, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG). In welcher Form die Ver­an­stal­tungen stattfinden, ist nicht relevant. Der Betriebsrat kann demnach selbst entscheiden, welche Form der Weiterbildung ihm je nach Thema geeignet erscheint; die Kosten dürfen auch bei identischen Inhalten nicht als Kriterium herangezogen werden.

Dem Argument der klagenden Partei, dass der Aus­tausch mit anderen Teilnehmern bei einem Webinar ungleich schwie­riger und mit mehr Hemmungen verbunden sei als bei einer Prä­senz­ver­an­stal­tung, schloss sich das Gericht an, hat jedoch auch die Rechts­be­schwerde zum Bundesarbeitsgericht zuge­lassen (LAG Düs­sel­dorf, Az.: 8 TaBV 59/21; Vor­in­stanz: AG Düs­sel­dorf, Az.: 10 BV 126/21).