Betrug bei der Zeiterfassung führt zur fristlosen Kündigung

Kaffeepausen mehrfach falsch beziehungsweise nicht gebucht zu haben, endete für eine Angestellte mit einer fristlosen Kündigung. Gegenüber ihren Kollegen hatte sie angegeben, kurz in den Keller zu zu müssen, war dann jedoch in ein Café auf der anderen Straßenseite gegangen – fotografisch festgehalten von anderen Mitarbeitern.

Vertrauen ist die Grundlage jeder Beziehung

Das Landesarbeitsgericht Hamm stellte das Vertrauen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses in den Vordergrund der daraufhin eingereichten Kündigungsschutzklage und erklärte die Entlassung für rechtmäßig. Wenn den Mitarbeitern die Dokumentation ihrer Arbeitszeit überlassen werde und dafür eine Zeiterfassung (“Stempeluhr”) zur Verfügung stünde, die einfach und fehlerfrei zu bedienen sei, dürfe dieses Vertrauen nicht vorsätzlich verletzt werden.

Hätte die Mitarbeiterin nur das Ausstempeln vergessen, wäre ihr beim wieder Einstempeln der Fehler aufgefallen und durch sie selbst korrigierbar gewesen. Ins Gewicht fiel für das Gericht weniger die Schummelei als das vehemente Leugnen der Arbeitnehmerin, als der Arbeitgeber sie bei ihrer Rückkehr aus dem Café zur Rede stellte. Entlastend konnte bei dieser Vorsatzhandlung auch die achtjährige Betriebszugehörigkeit nicht mehr dienen.

Die Schadenhöhe ist nebensächlich

Selbst wenn es, wie im verhandelten Fall, lediglich um (jeweils) 10 Minuten ging, ist Arbeitszeitbetrug eine schwerwiegende Vertragsverletzung. Auch wenn der Verstoß ein einmaliger gewesen wäre, hätte eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein können, wenn eine objektive Interessenabwägung vorgenommen worden wäre. Mit einer angemessenen Entschuldigung wäre womöglich eine Abmahnung ein ausreichend disziplinierendes Mittel gewesen (LAG Hamm, Az.: 13 Sa 1007/22).