Die Landesdatenschutzbeauftragte der Hansestadt Bremen rät von der Nutzung von Faxgeräten zur Übermittlung sensibler Daten ab. Als Grund dafür wurden erhebliche Sicherheitsprobleme genannt. Für die Übertragung personenbezogener Daten seien verschlüsselte E-Mails geeigneter. Wenn Zeit keine Rolle spielt, wären die guten alten Postbriefe der Fernkopie bei Sicherheitsfragen überlegen.
Das war nicht immer so. Früher habe eine exklusive end-to-end-Leitung zwischen Sender und Empfänger dafür gesorgt, dass Abhörversuchen weniger Chancen eingeräumt wurden. Mittlerweile wurde jedoch die IP-Technik eingeführt, die vielfältige Möglichkeiten zur Um- und Weiterleitung von Faxen bietet, dabei aber keinerlei Kontrolle mehr über die Daten erlaubt. Da auf Seiten des Empfängers nur selten zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Erhöhung der Datensicherheit implementiert werden, ist es relativ einfach, die Dokumente abzugreifen und einzusehen. Damit stellt der Vorteil von Gateways, die Faxe automatisch in E-Mails umwandeln und gemäß durch den Anwender vorgenommene Filterung in entsprechende Postfächer verteilt werden, gleichzeitig ein große Sicherheitslücke dar. Der Datenschutzbeauftragte vergleicht diese Vorgehensweise mit einer unverschlüsselten E-Mail, die wiederum mit einer Postkarte gleichgestellt wird.
Zur Übertragung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO hält der Bremer Datenschutzbeauftragte die Nutzung von Fax-Diensten schlicht für unzulässig.