Es kommt eher selten vor, dass ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs intensiv diskutiert wird, bevor noch der Termin für die Verhandlung feststeht. Dieser Fall aber ist einer von Tragweite und mobilisiert jeden, der sich mit Altersvorsorge und Steuern beschäftigt. Einer davon ist Olaf Scholz, der deutsche Finanzminister. Er hat sich in einen Streit eingemischt, der nicht weniger als die Besteuerung der Rente zum Inhalt hat (Az.: X R 33/19). Dabei redet Scholz jedoch nicht nur mit, er nimmt vielmehr die Rolle des Verfahrensbeteiligten ein, wird neben Kläger und Beklagtem dritte Partei und bekommt als solche volle Akteneinsicht. Dieses Vorgehen ist umstritten, aber gemäß § 122, Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) darf er das. Sinn macht es durchaus, denn es betrifft sein Ministerium bei einem für rund 21 Millionen Rentner wohlwollenden Urteil sehr empfindlich am Staatssäckel.
Hauptargument: Doppelbesteuerung
Die seit 2005 geltende Regelung wird zunehmend vom Ärgernis zum Problem für Ruheständler. War vor 15 Jahren lediglich die Hälfte der Rente steuerpflichtig, sind es nach einer schrittweisen Erhöhung im Jahr 2040 die vollen Altersbezüge. Es geht dem Kläger um Geld, es geht ihm ums Prinzip – Doppelbesteuerung ist verboten – und es geht ihm um Vertrauen in den Staat. Und er hat eine breite Unterstützerfront durch Fachleute und natürlich auch Wähler hinter sich. Dabei steht noch gar nicht fest, ob es zu einer mündlichen Verhandlung in München kommen wird, denn das Steuergeheimnis des Klägers wiegt schwerer als das Interesse der Allgemeinheit. Er kann also einer öffentlichen Diskussion seiner Finanzen widersprechen. Das Gericht hat bereits angekündigt, dass noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen wird.