Rechtslexikon: Abgaben

Abgaben, Steuern, Beiträge, Gebühren … worin besteht der Unterschied? Was wird wofür und von wem gefordert? Welche Rechtsgrundlagen müssen bestehen, damit ein Steuer-, Beitrags- oder Gebührenpflichtiger zur Kasse gebeten werden darf?

Die wesentlichen Unterschiede liegen im Zweck, der Gegenleistung und bei der Verwendung von Abgaben.

Abgaben sind alle Geldleistungen, die von einem öffentlichen Gemeinwesen erhoben werden. Zu den Abgaben zählen Steuern, Beiträge und Gebühren. In Deutschland sind Abgaben nur auf Grundlage eines Gesetzes zulässig. Da eine Kommune jedoch keine Gesetze verabschieden kann, Abgaben aber zwingend zur Finanzierung ihrer Einrichtungen und Infrastruktur benötigt, wird ein Bundes- oder Landesgesetz oder ein Kommunalabgabengesetz als Grundlage für die Satzung und innerhalb dieser für die jeweilige Abgabenordnung herangezogen. Ob diese Satzung rechtswirksam ist, beurteilen im Streitfall die örtlich zuständigen Vewaltungsgerichte.

Steuern sind Abgaben, die von einer natürlichen oder juristischen Person ohne eine unmittelbare Gegenleistung erhoben werden. Sie dienen der Finanzierung des Gemeinwesens und werden anhand objektiver Kriterien wie dem Einkommen, Vermögenszuwachs oder Konsum erhoben. Beispiele für im täglichen Leben anfallende Steuern:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Mineralölsteuer
  • Grundsteuer

Beiträge sind gesetzlich oder vertraglich auf Grundlage eines Gesetzes festgesetzte Abgaben, die für eine Leistung des Gemeinwesens erhoben werden. Ein relevantes Beispiel ist die Sozialversicherung, deren Finanzierung über Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung sichergestellt wird. Aber auch die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (GEZ) ist beitragsfinanziert.

Gebühren sind zweckgebundene, kostendeckende Abgaben, die als individuell erhobenes Entgelt für eine in Anspruch genommene Leistung des Gemeinwesens oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden. Gebühren werden beispielsweise fällig für die Müllabfuhr, den gemeindlichen Kindergarten, die öffentliche Bibliothek oder den Besuch von Veranstaltungen, das Nutzen kommunaler Parkplätze sowie bestimmte Dienstleistungen von Behörden (beispielsweise für die Ausstellung von Dokumenten oder Gerichtsgebühren).