RECHTSLEXIKON: Bilder in der Unternehmenskommunikation

Ohne Bilder kommt keine Webseite aus. Natürlich kann man eigene Fotos machen oder einen Fotografen damit beauftragen. Doch professionelle Bilder erfordern Fachkenntnis und der Stundensatz eines Fotografen liegt in der Regel nicht unter 50 Euro – zuzüglich Nutzungsrechte der Bilder. Außerdem will man möglicherweise nicht die eigenen Räume und Mitarbeiter zeigen, denn allein letzteres kollidiert mit Persönlichkeitsrechten, die dem Unternehmen ohne Grund entzogen werden können.

Der einfachste Weg, einen Internetauftritt zu illustrieren, ist es, bei sogenannten Stockfotoanbietern passendes Bildmaterial zu erwerben. Doch auch hier muss investiert werden, daneben sind die strengen Nutzungsrechte zu beachten, um keine Vertragsverletzung zu verursachen. Doch gibt es da nicht Plattformen, auf denen Fotos kostenlos angeboten werden? Wo weder Nutzungsbedingungen noch Rechte beachtet werden müssen? Klingt fast zu gut, um wahr zu sein.

Kein Bild ohne Rechte und Pflichten

Ja, die Bilder sind gratis. Wenn die Qualität überzeugt, gibt es keinen Grund, diese Möglichkeit Geld zu sparen nicht zu nutzen – wenn man sich bewusst macht, dass auch hier Urheberrechte zu wahren sind und die Nutzung Regeln und Gesetzen unterworfen sind. So einfach es erscheint, ein Bild zu laden und zu verwenden, so komplex ist das Thema bei juristischer Betrachtung. Die wichtigsten Rechte:

  • Urheberrecht. Das stärkste Recht im Zusammenhang mit allen Medien ist das Recht des Erschaffers am eigenen Werk. Ob Bild, Ton oder Skulptur, ob verkauft, überlassen oder geliehen – das Urheberrecht ist nicht übertrag- und abdingbar. Das bedeutet, das Werk darf zwar genutzt werden in dem Umfang und Zusammenhang, für den es explizit vereinbart wurde, nicht aber verändert, kopiert, weitergegeben oder verkauft. Grundsätzlich gilt, dass jede Verwendung einer Erlaubnis des Urhebers unterliegt und jede Erweiterung erneut zu genehmigen ist. Je weiter und länger die Erlaubnis reicht, desto höher wird der Preis.
  • Persönlichkeitsrecht. Sobald Menschen erkennbar sind, müssen diese einwilligen, dass die Fotos verwendet werden dürfen. Es gibt zwar Ausnahmen von dieser Regel, doch um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, auf Bilder zu verzichten, die Gesichter zeigen. Hier zeigt sich der Vorteil von gewerblichen Stockfotoanbietern, die das Rechtliche übernehmen und unwiderrufliche Einzeleinwilligungen einholen.
  • Hausrecht. Dasselbe gilt für das Hausrecht. Sobald private Gebäude, Teile davon oder Grundstücke gezeigt werden oder man sich beim Fotografieren auf privatem Gelände befindet, muss eine Einwilligung vorliegen. Andernfalls kann der Grundstückseigentümer auf Unterlassung bestehen. Das betrifft letztlich meist den Nutzer der Bilder, denn der ist in der Regel greifbar.
  • Markenrecht. Man kann und sollte davon ausgehen, dass Markennamen und Logos geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Die weit verbreitete Annahme, dass Unternehmen erfreut über eine hohe Reichweite ihrer Marke sind, kann fatal sein. So wollen Markeninhaber ihre Logos nicht in bestimmten Kontexten sehen oder möchten nicht, dass sie in einer Reihe mit Konkurrenten gezeigt werden. Außerdem ist eine Anlehnung an den Erfolg Dritter eine wenig geeignete Marketingstrategie.
  • Vertragsrecht. Nicht nur mit dem Kauf von Bildern bei Stockfotoanbietern geht man ein Vertragsverhältnis ein. Auch mit dem Download auf Gratisplattformen entsteht ein Vertrag. Dieser wird nicht individuell vereinbart, sondern unterliegt dem Vertragsrecht des BGB. Damit sind grundlegende Regelungen getroffen ohne dass es weiterer Handlung bedarf. Verbunden damit sind natürlich auch Rechte und Pflichten – etwa die oben genannten. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass kostenlose Bilder auch rechtssicher sind.

Das Erstellen und Verwenden von Bildern zieht eine Reihe von gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten nach sich, die teilweise ineinander verschachtelt sind. Kunden gewerblicher, kostenpflichtiger Anbieter von Bildmaterial sind eher auf der sicheren Seite als die Nutzer von Gratisportalen. Es gilt also genau darauf zu achten, welche Motive man wählt. Der Urheber und die Quelle des Fotos ist stets zu nennen.