Kommanditisten unterliegen im Insolvenzfall einem erweiterten Haftungsrisiko
Kommanditisten haften beschränkt, Komplementäre unbeschränkt. Das ist der Tenor des § 161 Abs. 1 HGB und das unterscheidet die KG von der OHG, bei der …
Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
Kommanditisten haften beschränkt, Komplementäre unbeschränkt. Das ist der Tenor des § 161 Abs. 1 HGB und das unterscheidet die KG von der OHG, bei der …