Eigentlich sollten die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen längst abgegeben worden sein. Doch nun wird die Frist bis zum 31.8.2023 verlängert, wenn die Einreichung durch einen steuerlichen Berater erfolgt. Grund ist das erhöhte Antragsaufkommen, das nicht nur Steuerkanzleien überfordert hat, sondern auch die Behörden. Im Einzelfall ist sogar eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 möglich. Die Einreichung der Schlussabrechnung und die Beantragung der erweiterten Frist hat auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erfolgen. Hier findet sich auch ein Katalog mit FAQ. Die verlängerten Einreichungsmöglichkeiten gelten sowohl für das Paket 1, welches die Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe beinhaltet, als auch für das Paket 2, das die Überbrückungshilfe III Plus und IV betrifft.