Ab der Einkommensteuererklärung des Jahres 2017 müssen dem Finanzamt keine Belege mehr eingereicht werden. Konkret bedeutet das, dass Belege in revisionssicherem, also nicht manipulierbarem Datenformat (Scan) oder als Original aufzubewahren und auf Anforderung der Finanzbehörde vorzulegen sind. Während die Belege für private Steuererklärungen nach Zugang und rechtswirksam gewordenen und nicht dem Vorbehalt der Nachprüfung unterliegenden Steuerbescheid vernichtet werden dürfen, gilt für Spendenquittungen eine einjährige Frist, innerhalb derer die Belege aufbewahrt werden müssen.