Heimatgefühle, steuerlich anerkannt

Manche Urteile sind selbst für Fachleute kaum nachvollziehbar. So auch das des Finanzgerichts Münster. Dieses hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt werden kann, wenn ein Ehepaar über eine mehrjährige Zeitspanne mit dem gemeinsamen Kind am Beschäftigungsort wohnt und nur an den Wochenenden „nach Hause“ fährt. Das Finanzamt erkannte die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für diesen Lebensstil nicht an mit der Begründung, der Lebensmittelpunkt der Familie liege erkennbar am Beschäftigungsort. 

Gute Argumente

Es kam bei diesem wie bei so vielen Fällen auf Details an und auf eine ausführliche Dokumentation und Darstellung des Sachverhalts. Mit anderen Worten: Die Kläger hatten gute Argumente. Zwischen der gemieteten Dreizimmerwohnung am Arbeitsort der Steuerpflichtigen und dem Einfamilienhaus, an dem die Ehefrau Miteigentümerin ist, liegen 300 Kilometer. Warum dieses Haus weiter erhalten und genutzt wurde, erklärte das Paar damit, dass es sich um den Heimatort handle, den man nicht aufgegeben wolle. Das sei dadurch zu belegen, dass sich die Ärzte der Familie in der Umgebung dieses Orts befänden. Der Ehemann sei zudem dort Mitglied im Angelverein (FG Münster, Az.: 7 K 3215/16 E).