KI-Kompetenzpflicht für Arbeitgeber

Seit Februar 2025 ist Artikel 4 der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz in Kraft getreten. Diese neue Regelung verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben, für ausreichende KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitern zu sorgen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Unter KI-Kompetenz versteht die Verordnung die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig zu nutzen sowie deren Chancen und Risiken zu erkennen. Konkret geht es um Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die einen verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien ermöglichen.

Umsetzung der Kompetenzpflicht

Die Verordnung gibt kein einheitliches Konzept vor. Arbeitgeber müssen selbst entscheiden, wie sie diese Kompetenz vermitteln – abhängig von Branche, Einsatzbereich und Risikopotenzial der genutzten KI-Systeme. Ein strukturierter Ansatz umfasst:

  1. Eine Bedarfsanalyse zu eingesetzten KI-Systemen und vorhandenen Kompetenzen
  2. Allgemeine und spezifische Schulungsmaßnahmen
  3. Etablierung einer KI-Governance mit klaren Richtlinien
  4. Bei Bedarf Einsatz eines KI-Beauftragten

Obwohl nicht ausdrücklich gefordert, empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsrisiken – auch im Hinblick auf die DSGVO.

Interessanterweise sieht die Verordnung keine direkten Bußgelder oder Strafen bei Verstößen vor. Dennoch können Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn durch mangelnde KI-Kompetenz Schäden entstehen, die durch angemessene Schulungen hätten verhindert werden können.


Praktische Tipps

Bestandsaufnahme und Vorbereitung

  • KI-Inventar erstellen: Dokumentieren Sie alle im Unternehmen genutzten KI-Systeme und deren Einsatzbereiche.
  • Risikobewertung durchführen: Klassifizieren Sie Ihre KI-Anwendungen nach Risikopotenzial gemäß der KI-Verordnung.
  • Kompetenzlücken identifizieren: Ermitteln Sie durch Befragungen oder Assessments den aktuellen Wissensstand der Mitarbeitenden.

Schulungskonzept entwickeln

  • Zielgruppenorientierte Schulungen: Entwickeln Sie abgestufte Schulungen für verschiedene Nutzergruppen (Basis-, Fortgeschrittenen- und Expertenwissen).
  • Praxisnahe Formate: Kombinieren Sie theoretische Inhalte mit praktischen Übungen anhand realer Anwendungsfälle Ihres Unternehmens.
  • Kontinuierliches Lernen: Planen Sie regelmäßige Auffrischungskurse und Updates zu KI-Entwicklungen ein.

Governance und Compliance

  • KI-Richtlinien formulieren: Erstellen Sie verbindliche Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit KI im Unternehmen.
  • Experten-Netzwerk aufbauen: Identifizieren Sie KI-affine Mitarbeitende als interne Multiplikatoren und Ansprechpartner.
  • Entscheidungsprozesse definieren: Legen Sie fest, wie KI-bezogene Entscheidungen getroffen werden und wer verantwortlich ist.

Dokumentation und Qualitätssicherung

  • Schulungsnachweise führen: Dokumentieren Sie Teilnahme und Erfolg aller Schulungsmaßnahmen systematisch.
  • Feedback-Schleifen einrichten: Erfassen Sie regelmäßig Rückmeldungen zur Qualität und Praxisrelevanz der Schulungen.
  • Wirksamkeit messen: Entwickeln Sie KPIs zur Bewertung des Schulungserfolgs und der Kompetenzsteigerung.

Ressourcenplanung

  • Budget festlegen: Planen Sie ausreichend Ressourcen für Schulungen, externe Beratung und gegebenenfalls technische Infrastruktur ein.
  • Zeitpläne erstellen: Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung, um bis Februar 2025 ein funktionierendes Konzept zu haben.
  • Externe Unterstützung prüfen: Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsunternehmen oder Bildungsträgern.
Recht kurzweilig
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