Die Europäische Union hat mit dem AI Act einen umfassenden Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Diese Verordnung wird den Einsatz von KI-Systemen auch im Handwerk und Mittelstand beeinflussen.
Grundlegende Anforderungen
Die Verordnung kategorisiert KI-Systeme nach ihrem Risikoniveau. Für Handwerksbetriebe sind besonders die Regeln für KI-Systeme mit geringem Risiko relevant, die etwa in der Terminplanung oder Materialverwaltung zum Einsatz kommen. Diese Systeme müssen transparent sein und dürfen keine manipulativen Techniken verwenden.
Die Nutzung von KI-gestützter Software, etwa für die Bauplanung oder Kundenbetreuung, wird weiterhin möglich sein. Allerdings müssen Betriebe nachweisen können, dass sie die Systeme verantwortungsvoll einsetzen. Dies bedeutet insbesondere:
- Dokumentation der verwendeten KI-Systeme
- Sicherstellung der Datenschutzkonformität
- Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit von KI-gestützten Entscheidungen
- Regelmäßige Überprüfung der Systeme auf Fehler oder diskriminierende Auswirkungen
Persönlichkeits- und Datenschutz
Der AI Act untersagt grundsätzlich KI-Anwendungen zur unterschwelligen Beeinflussung von Menschen oder zur umfassenden Überwachung von Mitarbeitern. Insbesondere ist KI zur Emotionskontrolle, Standortverfolgung und Gesichtserkennung verboten. Tätigkeiten an Firmen-Computern oder Kundentelefonate dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen mittels KI erfasst und ausgewertet werden.
Moderne Handwerksbetriebe nutzen zunehmend KI-gestützte Maschinen und Software. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, diese Technologien sinnvoll, aber sicher und rechtskonform einzusetzen. Gleichzeitig schützen sie vor unlauterem Wettbewerb durch missbräuchliche KI-Anwendungen. Die konkrete Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht und die genauen Zeitpläne werden aktuell noch ausgearbeitet. Unternehmer und Datenschutzverantwortliche sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen.