KI-Regulierung in der EU ab Februar 2025

Die Europäische Union hat mit dem AI Act einen umfassenden Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Diese Verordnung wird den Einsatz von KI-Systemen auch im Handwerk und Mittelstand beeinflussen.

Grundlegende Anforderungen

Die Verordnung kategorisiert KI-Systeme nach ihrem Risikoniveau. Für Handwerksbetriebe sind besonders die Regeln für KI-Systeme mit geringem Risiko relevant, die etwa in der Terminplanung oder Materialverwaltung zum Einsatz kommen. Diese Systeme müssen transparent sein und dürfen keine manipulativen Techniken verwenden.

Die Nutzung von KI-gestützter Software, etwa für die Bauplanung oder Kundenbetreuung, wird weiterhin möglich sein. Allerdings müssen Betriebe nachweisen können, dass sie die Systeme verantwortungsvoll einsetzen. Dies bedeutet insbesondere:

  • Dokumentation der verwendeten KI-Systeme
  • Sicherstellung der Datenschutzkonformität
  • Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit von KI-gestützten Entscheidungen
  • Regelmäßige Überprüfung der Systeme auf Fehler oder diskriminierende Auswirkungen

Persönlichkeits- und Datenschutz

Der AI Act untersagt grundsätzlich KI-Anwendungen zur unterschwelligen Beeinflussung von Menschen oder zur umfassenden Überwachung von Mitarbeitern. Insbesondere ist KI zur Emotionskontrolle, Standortverfolgung und Gesichtserkennung verboten. Tätigkeiten an Firmen-Computern oder Kundentelefonate dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen mittels KI erfasst und ausgewertet werden.

Moderne Handwerksbetriebe nutzen zunehmend KI-gestützte Maschinen und Software. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, diese Technologien sinnvoll, aber sicher und rechtskonform einzusetzen. Gleichzeitig schützen sie vor unlauterem Wettbewerb durch missbräuchliche KI-Anwendungen. Die konkrete Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht und die genauen Zeitpläne werden aktuell noch ausgearbeitet. Unternehmer und Datenschutzverantwortliche sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen.

Recht kurzweilig
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