PKV-Versicherte zwischen Systemzwang und Rechtsrisiko

Wer mit Mitte Fünfzig privat krankenversichert ist, sitzt in einer rechtlichen Falle. Die Beiträge steigen kontinuierlich, während der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 Jahren praktisch versperrt ist. Diese strukturelle Ausweglosigkeit schafft einen problematischen Markt: Spezialberatungen versprechen „legale Schlupflöcher“, die sie mit EU-Konstruktionen wie Auslandsgewerbeanmeldung oder Strategien zur Umgehung der Altersgrenzen füllen wollen.

Geschäftsmodell mit der Verzweiflung

Diese Dienstleistungen werden sorgfältig als „Consulting“ etikettiert, stellen faktisch aber Rechtsgestaltung dar. Die Sprache ist kalkuliert vorsichtig: Es wird „beraten“, nicht „garantiert“; von „Gestaltung“ gesprochen, nicht von Rechtsvertretung. Doch am Ende stehen Verträge, die den gesamten Versicherungsstatus umkrempeln – mit erheblichen Risiken, wenn diese Konstruktionen rechtlich nicht tragen.

Gerichte wie zuletzt das Landgericht Frankfurt im Fall MC Consulting erklären zwar zunehmend Verträge mit unbefugten Beratern für nichtig und ermöglichen die Rückforderung gezahlter Honorare. Die Botschaft ist klar: Wer de facto Rechtsberatung oder -gestaltung betreibt, benötigt eine entsprechende Zulassung. Das bloße Etikett „Consulting“ schützt nicht vor dem Vorwurf unbefugter Rechtsdienstleistung nach § 3 RDG.

Doch hier zeigt sich ein grundsätzliches Dilemma: Das Recht schließt missbräuchliche Wege, bietet aber zugleich keine legalen, bezahlbaren Alternativen. Die Tür zur GKV bleibt verschlossen, während im Hintergrund ein grauer Markt verspricht, sie gegen Geld doch noch öffnen zu können. Betroffene handeln nicht aus Abenteuerlust, sondern aus existenzieller Sorge.

Dass der Versicherte selbst nicht ebenfalls vor Gericht stand, verdankt er der Krankenversicherung, die es abgelehnt hatte, ihn als Kunden aufzunehmen. Sozialversicherungsbetrug kann mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Das System ist problematisch

Die doppelte Verwundbarkeit der Versicherten liegt im System selbst: Es führt Menschen erst in die Sackgasse und duldet dann, dass an dieser halblegale oder illegale Geschäfte gemacht werden. Eine nachhaltige Lösung müsste beide Ebenen adressieren – einen rechtlich regulierten, fair kalkulierten Umgang mit Alter und Risiko in der Krankenversicherung einerseits, wirksame Schranken gegen die Kommerzialisierung von Notlagen andererseits. Bis dahin bleiben privat Versicherte jenseits der 55 eine ideale Zielgruppe für riskante Heilsversprechen ohne echte Wechselmöglichkeit und ohne echte Sicherheit.

Recht kurzweilig
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