Die Business Judgment Rule (BJR) ist ein rechtliches Prinzip, das den Entscheidungsspielraum von Unternehmensleitern wie Geschäftsführern und Vorständen schützt, indem es ihre Haftung für unternehmerische Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen einschränkt. Ursprünglich aus dem US-amerikanischen Recht stammend, wurde die BJR auch in Deutschland und anderen Ländern übernommen und gesetzlich verankert.
Grundprinzipien der Business Judgment Rule
Die BJR besagt, dass Unternehmensleiter nicht für negative Folgen ihrer Entscheidungen haften, wenn diese Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen, ohne Berücksichtigung sachfremder Interessen, zum Wohl der Gesellschaft und in gutem Glauben getroffen wurden. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmensleiter notwendige Risiken eingehen können, ohne ständig die Angst vor persönlicher Haftung zu haben.
Voraussetzungen der Business Judgment Rule
Für die Anwendung der BJR müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Angemessene Information: Die Entscheidung muss auf einer soliden Informationsbasis getroffen worden sein.
2. Wohl der Gesellschaft: Die Entscheidung muss zum Wohl der Gesellschaft getroffen worden sein.
3. Guter Glaube: Die Entscheidung muss in gutem Glauben erfolgt sein, ohne sachfremde Interessen zu berücksichtigen.
4. Keine Pflichtverletzung: Es darf keine Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vorliegen.
Gesetzliche Verankerung in Deutschland
In Deutschland ist die BJR durch § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG gesetzlich verankert. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) eingeführt. Sie gilt nicht nur für Aktiengesellschaften, sondern kann auch auf andere Rechtsformen übertragen werden.
Bedeutung und Anwendung
Die BJR spielt eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmensleiter. Sie ermöglicht es, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ohne dass diese Entscheidungen gerichtlich auf Pflichtverletzungen überprüft werden, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies fördert eine risikobereite und unternehmerische Führung, die für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens notwendig ist.