Rechtslexikon: Der Sicherheitsbeauftragte

Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten planen, einführen, kontrollieren und auf aktuellem Stand zu halten, ist vor allem für Arbeitgeber wichtig, deren Mitarbeiter mit Werkzeugen und Maschinen hantieren oder körperlich belastende Tätigkeiten verrichten. Hier kommt der Sicherheitsbeauftragte ins Spiel. Er ist neben seinem Hauptberuf meint in seinem eigenen Bereich dafür zuständig, seine Kollegen auf Gefahren und Risiken hinzuweisen sowie einschlägige Vorschriften und Richtlinien zu erklären und darauf zu achten, dass sie eingehalten werden. Dazu gehört das Tragen von Schutzkleidung und Schutzausrüstung ebenso wie das Nutzen von Sicherheitseinrichtungen. Dafür nimmt er als Fachperson regelmäßig an Schulungen teil. Weisungsbefugt ist er jedoch nur, wenn er auch disziplinärer Vorgesetzter ist. 

Ab 20 Mitarbeiter muss ein Sicherheitsbeauftragter eingesetzt werden

Vom Sicherheitsbeauftragten abzugrenzen ist die Sicherheitsfachkraft. Ihr Aufgabengebiet ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz; sie besitzt eine fachliche Ausbildung und einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Anderen Tätigkeiten im Betrieb geht sie nur nach, wenn dies explizit vereinbart ist, etwa in Form einer Doppeltätigkeit, deren Art und Umfang konkret festgelegt ist. Sicherheitsfachkräfte haben eine Stabsstelle im Unternehmen inne, sind also ebenfalls nicht Führungskräfte im Sinne der Organisationsstruktur, besitzen jedoch in ihrem Fachgebiet dann Weisungsbefugnis, wenn sicherheitsrelevante Aspekte berührt werden.

Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern müssen gemäß § 22 SGB IVII mindestens einen Sicherheitsbeauftragten einsetzen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann erforderlich sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird. Verantwortlich dafür, die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten zu benennen, ist das Unternehmen. Details dazu werden in der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung genannt.