RECHTSLEXIKON: Die Pensionszusage

Die Pensionszusage – auch Direktzusage genannt – ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV), die steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und rechtliche Sicherheit für Arbeitnehmer bietet. Sie bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten mit frei wählbarer Leistungshöhe, kann individuell vereinbart und mit anderen Vorsorgemöglichkeiten kombiniert werden. Interessant ist die Pensionszusage als Aufstockung zur gesetzlichen Rente für Arbeitnehmer vor allem aufgrund ihrer Ausfallsicherheit. Diese wird durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung gewährleistet. Damit ist auch dann die Zahlung sicher, wenn der Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb aufgibt.

Garantierte Leistungen

Garantierte Versorgungsfälle, für dem Begünstigte und gegebenenfalls deren Angehörige abgesichert werden, sind der Tod, die Invalidität oder der Eintritt des Rentenalters des Beschäftigten. Das Unternehmen muss dafür innerbetriebliche Rückstellungen bilden. Finanziert wird die Pensionszusage entweder allein durch den Arbeitgeber, in beliebigem Teilungsschlüssel durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer oder über eine Gehaltsumwandlung allein durch den Arbeitnehmer. Letzteres stellt einen Anspruch dar, der erfüllt werden muss. In welcher Form das Geld angelegt wird, entscheidet wiederum der Arbeitgeber. Hierbei stehen neben der Pensionszusage auch Pensionsfonds, Direktversicherungen, Pensionskasse und Unterstützungskasse zur Wahl. Eingeschlossen werden können auch Berufsunfähigkeitsversicherungen und eine Hinterbliebenenversorgung.

Steuerlich interessant

Für Arbeitgeber bedeuten die Einzahlungen, die Pensionsauszahlungen sowie die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung Betriebsausgaben, welche steuerlich absetzbar sind. Die Rückstellungen senken das Betriebsergebnis in der Steuerbilanz. Wird die Pensionszusage durch Entgeltumwandlung, also aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers finanziert, reduzieren sich die Lohnnebenkosten. Letztere Ersparnis könnte verwendet werden, um einen Zuschuss zum rein arbeitnehmerfinanzierten Modell zu leisten – ohne eigene Kosten.