Steuerfreies Grundstück

Die  Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch dies gilt nur, wenn keine Betriebsvorrichtungen wie Maschinen und andere Geräte, die zu einer Betriebsanlage gehören, mitvermietet oder -verpachtet werden – auch dann, wenn diese fest mit dem Grundstück verbunden sind. Das hat das Sächsische Finanzgericht entschieden (A.: 11 K 24/19). 

Das bedeutet für die Praxis, dass das Grundstück im Grunde leer sein müsste, um nicht der Umsatzsteuer unterworfen zu werden. Entscheidend aber ist, dass die Betriebsvorrichtungen nutzbar sein könnten. Eine reine Lagerung vom Mieter oder Pächter nicht verwendeter Geräte hätte demnach keine Folgen. Es kommt also auf die sogenannte einheitliche Leistung an, bei der Haupt- und Nebenleistung verbunden sind. Ist das Grundstück ohne die Anlagen für den Mieter oder Pächter nicht sinnvoll zu gebrauchen, erfüllen die Betriebsanlagen mehr als nur einen Nebeneffekt und es wird Umsatzsteuer fällig.