Das neue Jahr bringt zahlreiche arbeits- und steuerrechtliche Änderungen mit sich, die Unternehmer und Selbstständige auf dem Schirm haben sollten. Von steuerlichen Entlastungen über neue Pflichten bei der Rechnungsstellung bis hin zu höheren Mindestlöhnen – wir haben die relevantesten Neuerungen zusammengefasst.
Steuerliche Entlastungen
Zum Jahresbeginn 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro. Gewinne bis zu dieser Höhe bleiben damit steuerfrei. Besonders interessant für Selbstständige mit mittleren Einkommen: Die Tarifzonen im Einkommensteuertarif werden nach oben verschoben, um die kalte Progression auszugleichen. Dies wirkt sich vor allem bei Gewinnen zwischen 30.000 und 80.000 Euro positiv aus.
Auch beim Solidaritätszuschlag gibt es gute Nachrichten. Die Freigrenzen steigen, sodass viele mittlere Einkommen vollständig vom Soli befreit werden. Wer eine Kapitalgesellschaft führt, kann sich schon jetzt auf die Zukunft freuen: Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 auf 10 Prozent.
E-Rechnung wird Pflicht
Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten zunächst noch Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen und andere elektronische Formate verwendet werden.
Ab 2027 wird dies jedoch nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers möglich sein. Spätestens ab 2028 greifen die neuen Vorgaben vollumfänglich. Das bedeutet, dass in diesem Jahr der richtige Zeitpunkt ist, in entsprechende Software-Lösungen und Schulungen zu investieren. Das standardisierte Format XRechnung wird dabei zum neuen Standard.
Höhere Personalkosten
Der gesetzliche Mindestlohn klettert zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Nur ein Jahr später, am 1. Januar 2027, erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Diese Entwicklung betrifft mehr als sechs Millionen Beschäftigte und erfordert von Arbeitgebern eine entsprechende Gehaltsanpassung und Budgetplanung.
Parallel dazu steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt, ab 2027 dann auf 633 Euro. Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre Minijobber innerhalb dieser neuen Grenzen bleiben oder ob Vertragsanpassungen erforderlich sind.
Entgelttransparenz kommt
Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Konsequenzen sind weitreichend: Bereits im Bewerbungsprozess müssen Arbeitgeber künftig das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben.
Beschäftigte erhalten erweiterte Auskunftsrechte über Vergütungsstrukturen, und die Beweislast bei vermuteter Lohndiskriminierung verschiebt sich zu Ihren Unlasten. Besonders Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sollten sich vorbereiten: Sie müssen regelmäßig – je nach Größe alle drei bis fünf Jahre – Berichte über ihre Entgeltstrukturen erstellen.
Sozialversicherungsbeiträge bleiben stabil
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es kaum Bewegung. Die Rentenversicherung verharrt bei 18,6 Prozent, die Arbeitslosenversicherung bei 2,6 Prozent. Die Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent, wobei kinderlose Versicherte über 23 Jahre einen Zuschlag von 0,6 Prozent zahlen.
Einzig der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 2,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden vereinheitlicht: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten nun 8.450 Euro monatlich, in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro.
Weitere Änderungen in Kürze
Die Kleinunternehmerregelung bleibt bei den 2025 erhöhten Grenzen: 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr berechtigen weiterhin zur Inanspruchnahme dieser Vereinfachungsregelung.
Ein Lichtblick für alle, die unter der ausufernden Bürokratie leiden: Die Bundesregierung plant erheblichen Bürokratieabbau, insbesondere im Arbeitsschutz. Konkret sollen in den nächsten Jahren 120.000 Betriebsbeauftragte eingespart werden.
Zudem ist eine neue Befristungsmöglichkeit für ältere Beschäftigte geplant. Durch die Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots erhalten Arbeitgeber mehr Flexibilität bei der Einstellung erfahrener Fachkräfte – eine Chance gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.