Rechtslexikon: Die Verwirkung
Vertrauensschutz zugunsten eines Schuldners kann im Einzelfall stärker wiegen als die juristisch korrekte Rechtsausübung des Gläubigers. Die Verwirkung beruft sich auf § 242 BGB und …
Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
Vertrauensschutz zugunsten eines Schuldners kann im Einzelfall stärker wiegen als die juristisch korrekte Rechtsausübung des Gläubigers. Die Verwirkung beruft sich auf § 242 BGB und …
Ein Arbeitgeber ist im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses dazu verpflichtet, die Gesundheit und das Leben seiner Mitarbeiter so gut zu schützen, wie es ihm objektiv …
Arbeitnehmer sollen Kenntnis über die für sie relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie Schutzregelungen verschaffen können, um sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Jedoch kann …
Wer einer bezahlten nichtselbstständigen Beschäftigung nachgeht, ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch bei Befreiungen von der Arbeitspflicht, etwa bei Urlaub oder im Krankheitsfall …