Ab Oktober 2018 tritt das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) in Kraft. Bis Ende Juli 2018 müssen alle Finanzinstitute die entsprechenden Daten dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt haben. Ein BMF-Schreiben erläutert die Vorgehensweise und listet die 86 Staaten auf, die an dem Verfahren teilnehmen. BMF-Schreiben vom 28.6.2018, Az.: IV B 6 – S 1315/13/10021 :050