Fristen werden an längere Postlaufzeiten angepasst

Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) zugestimmt. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen in den Zugangsfiktionsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten nach den §§ 122, 122a der Abgabenordnung (AO) mit sich: Die bisherigen Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen und Verwaltungsakten werden von drei auf vier Tage verlängert.

Anpassung an längere Postlaufzeiten

    Fällt der vierte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende gemäß § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag. Der ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Vorschlag, Steuerbescheide auch samstags bekanntzugeben, wurde vom Bundestag nicht übernommen.
    Die Neuregelung tritt für alle Verwaltungsakte in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.