Grundsteuerreform – Wie geht es weiter?

Nachdem die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben sind, heißt es Abwarten. Und das eine ganze Weile, denn die Neubewertung und Berechnung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag der geschätzt 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte das zuständige Finanzamt Rückfragen haben, wird es sich melden.

Die erste Abgabefrist wäre Ende 2022 abgelaufen, doch angesichts der sich in der Praxis erwiesenen teilweise komplizierten Sachverhalte wurde eine Verlängerung bis 31. Januar 2023 gewährt. Tatsächlich ist für Einzelfälle sogar der Eingang der Feststellungserklärungen erst Mitte 2023 geplant.

Das Finanzamt wird voraussichtlich im Jahr 2025 zwei Feststellungsbescheide verschicken. Zum einen den Bescheid über den Grundsteuerwert (beziehungsweise etwa in Bayern den Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid). Dieser ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Zum anderen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, der lediglich der Information des Steuerschuldners dient und keine Zahlungsaufforderung enthält.

Diese Bescheide sollten umgehend geprüft werden, denn sollten Berechnungsfehler vorliegen, muss innerhalb eines Monats nach Zugang Einspruch eingelegt werden. Mit der Überprüfung der Berechnung darf also auf keinen Fall gewartet werden, bis der endgültige Grundsteuerbescheid der Gemeinde ergeht. Diese wird im Übrigen vom Finanzamt automatisch informiert.

Hintergrund zur Höhe der künftigen Grundsteuer: Die Reform soll zwar nach dem Willen des Gesetzgebers aufkommensneutral sein, insgesamt sollen die Grundsteuereinnahmen für die Kommunen also gleich bleiben. Im Einzelfall wird es jedoch dazu kommen, dass einige Grundstückseigentümer mehr Grundsteuer zu zahlen haben werden als vorher, andere weniger. Doch nur so werden die bisherigen Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung, die das Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte, beseitigt werden können. Voraussichtlich 2024 werden die Kommunen anhand der festgesetzten Grundsteuermessbeträge prüfen, wie sie ihre Hebesätze ab dem Jahr 2025 anpassen müssen, um diese Aufkommensneutralität zu gewährleisten.