Der Bundesfinanzhof hat in zwei Fällen entschieden, dass Eigentümer die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren Wert für ihre Grundstücke nachzuweisen, wenn sie der Meinung sind, dass der festgesetzte Grundsteuerwert zu hoch ist. Diese Entscheidungen betreffen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer, das in mehreren Bundesländern angewendet wird.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Die betroffenen Eigentümer hatten beim Finanzgericht beantragt, die Feststellungen der Grundsteuerwerte für ihre Immobilien auszusetzen. Diese Feststellungen basieren auf dem Grundsteuer-Reformgesetz von 2019, das die Bewertung von Grundstücken zum Stichtag 1. Januar 2022 regelt. Das FG hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Feststellungen und setzte die Vollziehung der Bescheide aus. Der BFH bestätigte diese Zweifel und wies die Beschwerden der Finanzbehörden zurück.
Der BFH äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der festgestellten Grundsteuerwerte, da die Eigentümer die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wenn der festgesetzte Wert das Übermaßverbot verletzt. Das Übermaßverbot ist verletzt, wenn der festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigt. Der Gesetzgeber hat zwar einen großen Spielraum für Typisierungen und Pauschalierungen, aber dieser Spielraum darf nicht zu übermäßig hohen Steuerwerten führen.
Einzelfallbezogene Besonderheiten
In den beiden Streitfällen kam der BFH zu dem Ergebnis, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die Antragsteller aufgrund besonderer Umstände den Nachweis eines niedrigeren Werts erbringen könnten. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts wurde jedoch nicht getroffen.
Praxistipp: Die Entscheidungen des BFH stärken die Rechte der Grundstückseigentümer, indem sie ihnen die Möglichkeit einräumen, gegen zu hohe Grundsteuerwerte vorzugehen. Sie sollten daher ihre Bescheide genau prüfen und gegebenenfalls einen niedrigeren Wert nachweisen, um eine Korrektur der Steuer zu erreichen.