Hitze im Job: Welche Rechte und Pflichten gelten?

Steigende Sommertemperaturen belasten die arbeitende Bevölkerung enorm. Doch auch wenn die Debatte um Erleichterungen regelmäßig aufflammt: Ein gesetzliches Recht auf „hitzefrei“ existiert für Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Dennoch stehen Arbeitgeber in der Pflicht, für ein erträgliches Arbeitsklima zu sorgen.

Gesetzliche Vorgaben und Temperatur-Grenzwerte

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln (ASR A3.5) müssen Betriebe eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur gewährleisten. Dabei gelten gestaffelte Richtwerte:

  •  Ab 26 °C: Der Arbeitgeber muss für effektiven Sonnenschutz (z. B. Jalousien) sorgen.
  •  Ab 30 °C: Weitere Entlastungen sind Pflicht. Dazu gehören die Bereitstellung von Getränken, zusätzliche Pausen oder die Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. Gleitzeit nutzen, um die kühleren Morgenstunden zu nutzen).
  •  Über 35 °C: Ohne spezielle Schutzmaßnahmen (wie Hitzeschutzkleidung oder Luftduschen) gilt der Raum nicht mehr als zulässiger Arbeitsplatz.

Praktische Maßnahmen und Dresscode

Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) empfiehlt technische Lösungen wie Ventilatoren und Klimageräte sowie regelmäßige Temperaturmessungen. Auch die Erstellung eines betrieblichen Hitzeschutzplans hilft, die Gesundheit der Belegschaft langfristig zu sichern.

Hinsichtlich der Kleidung gilt: Bestehende Dresscodes und vor allem Sicherheitsbekleidung bleiben auch im Sommer bindend. Lockerungen (wie der Verzicht auf Krawatten) sollten vorab klar definiert und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.

Sonderfall Homeoffice und mobiles Arbeiten

Ob der Arbeitgeber bei Hitze in den eigenen vier Wänden aktiv werden muss, hängt vom Status des Arbeitsplatzes ab:

  •  Telearbeit (fest eingerichteter Homeoffice-Arbeitsplatz): Hier greifen die Arbeitsschutzregeln teilweise, sofern das Unternehmen den Arbeitsplatz komplett eingerichtet hat.
  •  Mobiles Arbeiten (flexibler Laptop-Einsatz): Hier ist der Arbeitgeber in der Regel nicht für das Raumklima verantwortlich. Mitarbeitern steht es dann meist frei, in die oft besser temperierten Büroräume des Unternehmens auszuweichen.
Recht kurzweilig
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