Seit 2025 ist eine neue Kleinunternehmerbesteuerung in Kraft, die sowohl national als auch EU-weit gilt. Diese Reform bringt wesentliche Änderungen für Kleinunternehmer mit sich, die sich auf Umsatzgrenzen, Steuererklärungen und grenzüberschreitende Besteuerung beziehen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Umsatzgrenzen und Steuerbefreiung
- Umsatzgrenzen: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.
- Steuererklärungen: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuererklärungen oder Voranmeldungen abgeben, solange sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
Nationale Kleinunternehmerbesteuerung
- Gesamtumsatz: Der Gesamtumsatz wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet und umfasst alle steuerbaren Lieferungen und Leistungen im Inland, abzüglich steuerfreier Umsätze.
- Neugründungen: Neue Unternehmen starten automatisch als Kleinunternehmer und bleiben es, bis sie die Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Gründungsjahr überschreiten.
Internationale Kleinunternehmerbesteuerung
- EU-weite Anwendung: Deutsche Unternehmer können in anderen EU-Mitgliedstaaten die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen, selbst wenn sie in Deutschland die Voraussetzungen nicht erfüllen.
- Meldeverfahren: Für die grenzüberschreitende Anwendung müssen sich Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für ein besonderes Meldeverfahren anmelden und eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erhalten.
Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug
- Rechnungen: Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen auf die Steuerfreiheit hinweisen. Sie sind nicht verpflichtet, E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen.
- Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Umsätze.
Verzicht auf Kleinunternehmerbesteuerung
- Verzicht: Unternehmer können auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichten, sind dann aber für fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Der Verzicht ist unwiderruflich.
- Unrichtiger Steuerausweis: Ein unrichtiger Steuerausweis in Rechnungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Praxistipps
- Gründungsphase: Bei Neugründungen sollte sorgfältig geprüft werden, ob auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet wird, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
- Grenzüberschreitende Umsätze: Kleinunternehmer sollten prüfen, ob die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen EU-Mitgliedstaaten wirtschaftlich sinnvoll ist, insbesondere bei Umsätzen mt Endverbrauchern.