Kleinunternehmerbesteuerung ab 2025: Ein Überblick

Seit 2025 ist eine neue Kleinunternehmerbesteuerung in Kraft, die sowohl national als auch EU-weit gilt. Diese Reform bringt wesentliche Änderungen für Kleinunternehmer mit sich, die sich auf Umsatzgrenzen, Steuererklärungen und grenzüberschreitende Besteuerung beziehen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Umsatzgrenzen und Steuerbefreiung

  • Umsatzgrenzen: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.
  • Steuererklärungen: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuererklärungen oder Voranmeldungen abgeben, solange sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

Nationale Kleinunternehmerbesteuerung

  • Gesamtumsatz: Der Gesamtumsatz wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet und umfasst alle steuerbaren Lieferungen und Leistungen im Inland, abzüglich steuerfreier Umsätze.
  • Neugründungen: Neue Unternehmen starten automatisch als Kleinunternehmer und bleiben es, bis sie die Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Gründungsjahr überschreiten.

Internationale Kleinunternehmerbesteuerung

  • EU-weite Anwendung: Deutsche Unternehmer können in anderen EU-Mitgliedstaaten die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen, selbst wenn sie in Deutschland die Voraussetzungen nicht erfüllen.
  • Meldeverfahren: Für die grenzüberschreitende Anwendung müssen sich Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für ein besonderes Meldeverfahren anmelden und eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erhalten.

Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug

  • Rechnungen: Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen auf die Steuerfreiheit hinweisen. Sie sind nicht verpflichtet, E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen.
  • Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Umsätze.

Verzicht auf Kleinunternehmerbesteuerung

  • Verzicht: Unternehmer können auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichten, sind dann aber für fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Der Verzicht ist unwiderruflich.
  • Unrichtiger Steuerausweis: Ein unrichtiger Steuerausweis in Rechnungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Praxistipps

  • Gründungsphase: Bei Neugründungen sollte sorgfältig geprüft werden, ob auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet wird, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
  • Grenzüberschreitende Umsätze: Kleinunternehmer sollten prüfen, ob die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen EU-Mitgliedstaaten wirtschaftlich sinnvoll ist, insbesondere bei Umsätzen mt Endverbrauchern.
Recht kurzweilig
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