Arbeitsfördermaßnahmen werden verlängert

Der Bundesrat hat der Verlängerung befristeter Arbeitsfördermaßnahmen zugestimmt. Sie treten nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Verlängert um ein Jahr wurden beispielsweise die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländern.  Noch zwei Jahre läuft die Assistierte Ausbildung, eine Förderung für leistungsschwache junge Menschen auf dem Weg zu einer qualifizierten Ausbildung. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk werden bis 31. März 2021 gelten und die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis bis zum 31. Juli 2021.