BAG-Urteil zur Wiedereingliederung

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Schwerbehinderte nach den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans des behandelnden Arztes zu beschäftigen. Bei begründeten Zweifeln an der Umsetzbarkeit oder an der Belastungsfähigkeit …

Recht kurzweilig
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