Teilnahme von Ehrenmitgliedern an Aufsichtsratssitzungen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem wegweisenden Urteil (Az.: 20 U 76/21) bestätigt, dass die Teilnahme von Ehrenmitgliedern an Aufsichtsratssitzungen unzulässig ist. Diese Entscheidung unterstreicht …